Stand: Oktober 2026 | Detlef Winkler Software Solutions
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software-as-a-Service (SaaS) Plattform TrackSafeCore, den Zugriff auf Telematikdienste sowie den Erwerb von damit verbundener Telematik-Hardware (z. B. Teltonika GPS-Tracker, BLE-Beacons, Relais) und SIM-Karten.
(2) Vertragspartner ist:
Detlef Winkler Software Solutions, Hauptstraße 38, 91088 Bubenreuth (nachfolgend „Anbieter“).
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den webbasierten Zugang zur Plattform TrackSafeCore zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst je nach gewähltem Tarif (Starter, Pro, Enterprise):
(2) Soweit Hardware (GPS-Tracker, Relais) erworben oder gemietet wird, erfolgt die Datenübertragung über vorintegrierte IoT-SIM-Karten im Rahmen der vereinbarten Fair-Use-Policy für den europäischen Raum.
(1) Der Kunde ist für die zeitnahe und wahrheitsgemäße Pflege der Fahrtenbuchdaten (insb. Angabe des geschäftlichen Anlasses innerhalb von 7 Tagen gem. finanzamtlichen Richtlinien) selbst verantwortlich.
(2) Setzt der Kunde TrackSafeCore in Fahrzeugen ein, die von Angestellten oder Dritten geführt werden, verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der geltenden datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorschriften (z. B. Information der Mitarbeiter über die GPS-Erfassung, Betriebsvereinbarung).
Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99,5 % am Übergabepunkt zum Internet. Ausgenommen sind reguläre Wartungsfenster sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder Störungen von Mobilfunknetzen und GPS-Satelliten.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewählten Tarif pro registriertem Fahrzeug.
(2) Die SaaS-Nutzungsgebühren sind jeweils monatlich oder jährlich im Voraus zur Zahlung fällig.
(3) Verträge mit monatlicher Abrechnung sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Verträge mit jährlicher Laufzeit verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.